Seit dem 1. Januar 2024 ist das Wärmeplanungsgesetz in Kraft, das alle Bundesländer verpflichtet, flächendeckende Wärmeplanung in Kommunen umzusetzen. Ziel ist es, die kommunale Wärmeplanung als zentralen Navigator der Wärmewende für Bürger, Kommunen und Energieversorger zu etablieren und die notwendige Infrastruktur für eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu schaffen.

Aktueller Stand und Fortschritte
• 98 % der Kommunen mit über 45.000 Einwohnern haben ihre Wärmeplanung begonnen oder abgeschlossen.
Fristen:
• Kommunen mit über 100.000 Einwohnern: Wärmepläne bis 30. Juni 2026.
• Kleinere Kommunen: Frist bis 30. Juni 2028.
• In Baden-Württemberg ist die Wärmeplanung durch ein Landesgesetz bereits flächendeckend umgesetzt. In anderen Bundesländern wie Bayern und Sachsen muss das Bundesgesetz noch in Landesrecht überführt werden.
Herausforderungen und Maßnahmen
1. Förderung und Gesetze abstimmen: Förderprogramme und Verordnungen sollen einem „Wärmewende-Check“ unterzogen und besser koordiniert werden.
2. Kontinuität schaffen: Gesetzesänderungen müssen minimiert werden, um Planungs- und Investitionssicherheit zu gewährleisten.
3. Unterstützung kleinerer Kommunen: Insbesondere kleine Städte benötigen Hilfe, z. B. durch das Konvoi-Verfahren.
Dialog und Finanzierung als Schlüssel
• Dialogprozesse zwischen Kommunen, Energieversorgern und Politik sind essenziell und sollten auch bundesweit verstetigt werden.
• Innovative Finanzierungsmodelle: Schleswig-Holstein zeigt mit einer Landesbürgschaft, wie privates Kapital für die Dekarbonisierung der Wärmenetze mobilisiert werden kann. Solche Ansätze sollten auf weitere Länder übertragen werden.
Fazit
Für die erfolgreiche Wärmewende braucht es Tempo, Planungssicherheit und abgestimmte gesetzliche Rahmenbedingungen. Nur so kann der Wärmesektor in wenigen Jahren dekarbonisiert und Deutschlands Klimaziele erreicht werden.
Zum kompletten Artikel geht es hier https://www.bdew.de/energie/kommunale-waermeplanung-fortschritte-sichtbar-doch-weitere-schritte-noetig/
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