BDEW-Stellungnahme zum Entwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG.
Der BDEW unterstützt die Bundesregierung bei der Erreichung der Klimaziele und bewertet den Gesetzentwurf zur Anpassung des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes als wichtigen Schritt für die Energiewende und Dekarbonisierung. Dabei hebt der Verband folgende zentrale Punkte hervor:
Keypoints:
1. Dringlichkeit und Planungssicherheit:
- Gesetzliche Änderungen und nachgelagerte Verordnungen müssen zügig erfolgen, um Marktakteuren rechtzeitig Planungssicherheit zu bieten.
- Angemessene Fristen für Behörden, Prüfstellen und Betreiber sind essenziell.
2. Zentrale Herausforderungen:
- Übergang ins europäische Brennstoffemissionshandelssystem (ETS 2):
- Nahtloser Übergang vom nationalen BEHG ins ETS 2 notwendig.
- Beibehaltung des Festpreissystems des BEHG bis Ende 2026/2027, abhängig vom Start des ETS 2.
- Vollständiges Auslaufen des nationalen Systems nach erfolgreicher Integration ins europäische System.
- Bürokratieabbau:
- Vermeidung zusätzlicher Überwachungs-, Berichts- und Verifizierungsaufwände.
- Übernahme bestehender Erleichterungen und Ausnahmen aus dem BEHG.
- Förderung emissionsarmer/-freier Anlagen, insbesondere für neue Marktteilnehmer und BEHG-Anlagen.
3. Besonderer Fokus:
- Pflichtenfreistellung für bestehende ETS-1-Anlagen mit hohem Biomasseeinsatz auch für neue Anlagen gewährleisten.
Diese Punkte bilden die Grundlage für eine effektive Umsetzung der europäischen Vorgaben und die Sicherstellung eines erfolgreichen Übergangs zu einem klimaneutralen Energiesystem.
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